Die Landeschüler_Innenvertretung (LSV) NRW kritisiert die Sammelabschiebung in den Kosovo: Wieder wird der Düsseldorfer Flughafen zum Schauplatz eines zutiefst unmenschlichen Geschehens. Von diesen Abschiebungen sind auch SchülerInnen betroffen, es wird keine Rücksicht auf das laufende Schuljahr genommen oder darauf geachtet inwieweit die Schullaufbahn unterbrochen, sinnvolle Schulabschlüsse verhindert werden, was unter den sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen des Kosovo in einen Teufelskreis aus Arbeitslosigkeit und Armut führt. Die SchülerInnen werden aus ihren Klassen und Freundeskreisen heraus gerissen und verlieren so ihre sozialen Kontakte. Sie werden in ein Land geflogen, das sie oft gar nicht kennen, dessen Sprache ihnen nicht vertraut ist. Ein Land, das von Gewalt geprägt ist: Noch in der Nacht zum Samstag voriger Woche kam es zu bewaffneten Auseinandersetzungen, in deren Verlauf auch fünf Mitglieder der Bundeswehr verletzt wurden (SZ 5.12.2012).
Die LandesschülerInnenvertretung NRW spricht sich schon seit Jahren gegen jegliche Abschiebungen aus und weist aus gegebenem Anlass auf die Verfassung des Landes NRW hin und fragt die politisch Verantwortlichen, wie denn die Sätze in der „Präambel“ zu verstehen sind, in denen sich die „Männer und Frauen des Landes NRW“ für den „inneren und äußeren Frieden“ aussprechen und sich zu „Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle“ bekennen. Was bedeuten die Formulierungen im Artikel 6, in denen auf das Recht „auf gewaltfreie Erziehung“ und den „Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung“ hingewiesen wird, wie steht es mit der „umfassende(n) Möglichkeit zur Berufsausbildung“? Wie steht es mit dem durch das Grundgesetz garantierten „Recht auf Asyl“?
Sind diese Rechte teilbar? Wie sollen wir das unseren MitschülerInnen erklären?
Die LSV -NRW appelliert dringend an die politisch Verantwortlichen, die gängige Praxis der Abschiebung zu beenden und sich an den menschenfreundlichen Formulierungen der Verfassung des Landes NRW zu orientieren: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit“.